Sie haben Beschwerden oder würden gerne die physiotherapeutische Behandlung weiterführen?
Als zugelassene sektorale Heilpraktikerin der Physiotherapie darf ich Heilmethoden OHNE ärztliche Verordnung ausführen. Es dürfen allerdings nur die Methoden eingesetzt werden, die ich in meiner Berufsausbildung als Physiotherapeutin erlernt habe. Das bedeutet, dass ich Sie als Patienten annehmen, untersuchen und behandeln darf, auch wenn Sie vorher nicht beim Arzt waren. Außerdem kann ich, wenn Sie das möchten, Ihre Therapie fortführen, wenn das ärztliche Rezept beendet ist.